Sachverstand und Augenmaß sind die Eckpfeiler für die Umsetzung eines effektiven und effizienten Brandschutzes.
Wir begleiten Sie dabei!
Mein Team und ich stehen Ihnen als Ansprechpartner für brandschutztechnische Aufgabenstellungen zu Verfügung.
Zu meiner Person:
Nach einem Studium an der Technischen Hochschule Leipzig zur
Dipl.-Bauingenieurin (FH), Fachrichtung Hochbau, war ich über 30
Jahre bei einer Berufsfeuerwehr im vorbeugenden Brandschutz
beschäftigt, einschließlich der Leitung des Sachgebietes. Durch
diese langjährigen Erfahrungen, gepaart mit einer ebenso
langjährigen nebenberuflichen Tätigkeit als
Brandschutzsachverständige für Baugesellschaften, Architekten und
Bauherren, konnte ein fundiertes Fachwissen im Bereich des
vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes aufgebaut werden.
Als anerkannte Sachverständige für Brandschutz, bin ich bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg in den Fachlisten 38 und 39 gelistet.
Brandschutztechnische Fragestellungen während der Planung. Wir unterstützen Bauherren, Architekten, Fachplaner mit fachtechnischer Beratung bei der Realisierung ihres Projektes. Dabei haben wir die Kosten stets im Blick.
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept sowie der baurechtlichen Genehmigung durch stichprobenartige Begehungen und deren Dokumentation.
Brandschutzkonzepte umfassen die gesamte Brandschutzplanung für ein Gebäude (Aussagen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, einschließlich eventueller Abweichungen vom Baurecht mit Kompensationen – schriftlich und zeichnerisch). In der Regel handelt es sich dabei um Sonderbauten. Aber auch bei Regelbauten kann ein Brandschutzkonzept erforderlich werden, um schutzzielorientierte und wirtschaftliche Lösungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erzielen.
Brandgeschehen sind oft vermeidbar, auch die daraus resultierenden Folgeschäden. Durch regelmäßige Objektbegehungen können Abweichungen frühzeitig erkannt werden, um so z.B. längere Betriebsausfälle und damit verbundene wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden.
Brandschutznachweise können als vereinfachte Form des Brandschutzkonzeptes betrachtet werden. Die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen wird in einem kurzen und einfachen Nachweis (skizzenhaft) dargelegt. Dieser Nachweis ist in der Regel für Neubauten ohne wesentlichen Abweichungen vom Baurecht ausreichend.
Der organisatorische Brandschutz ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzt die Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Er dient in seiner Gesamtheit als Schutzmaßnahme im Voraus die Entstehung eines Brandes zu verhindern. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
... rund um das Thema Brandschutz. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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